Kanzlei Dr. Sußner

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Anwalt im Zivilprozess

ZIVIL-PROZESS

Der Anwalt im Zivilprozess braucht neben einer guten juristischen Ausbildung auch ein erhebliches Maß an Erfahrung. Neben den fachlichen Kenntnissen spielt gerade im Zivilprozess die Strategie eine nicht unwesentliche Rolle; verbunden mit der Fähigkeit, sich in andere Menschen und andere Verhaltensweisen, als sie einem selbst als plausibel zu erscheinen vermögen, einzudenken.

Es ist gut, wenn der Rechtsanwalt im Zivilprozess sich eine gewisse Vorstellung von den beteiligten Persönlichkeiten und dem wahrscheinlich zu erwartenden Verhaltensmuster macht. Der Anwalt im Zivilprozess sollte darüber hinaus auch noch wirtschaftliche Überlegungen betrachten: Ist der Prozess nicht nur juristisch durchaus führbar, sondern gibt er wirtschaftlich einen Sinn?

Beispiel: Ist es sinnvoll, ohne Rechtschutzversicherung einen relativ kleinen Prozess (bei dem Amtsgericht) zu führen, bei dem nach menschlichem Ermessen hohe Gutachterbelastungen anstehen könnten, die somit das Prozessrisiko erheblich erhöhen?

Wichtig ist, dass der Anwalt im Zivilprozess auch Randgebiete des Geschehens nicht außer Acht lässt; beispielsweise ob sich ein Zeuge oder der Gegner strafbar gemacht haben oder ob eine Abklärung mit dem Steuerberater erforderlich ist.

Der Anwalt im Zivilprozess wird insbesondere abwägen, ob es gesicherte Erkenntnisse zur Zahlungsfähigkeit des Gegners gibt, denn was nützt der berühmte Titel ohne Mittel, wenn sich dann herausstellt, dass der Gegner nicht solvent ist.