Gläubigerbegünstigung
Gläubigerbegünstigung - Beratung in Starnberg & München
Gläubigerbegünstigung liegt vor, wenn der Schuldner weiß, dass er zahlungsunfähig ist und einem Gläubiger gegenüber finanzielle Befriedigung gewährt, die diesem nicht oder nicht zu diesem Zeitpunkt zustehen. Das Gegenteil hierzu ist die Schuldnerbegünstigung.
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- Bankrott
- Betrug
- Betrügerischer Bankrott
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- Pflichtverteidiger
- Schuldnerbegünstigung
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- Verjährungsfristen im Strafrecht
- Verletzung der Buchführungspflicht
- Wirtschaftsstrafrecht