Kanzlei Dr. Sußner

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Anwalt für Scheidung

Anwalt für Scheidung München & Starnberg

Eine Ehescheidung ist zwar unter gewissen Umständen auf die Weise durchführbar, dass eine der beiden Parteien keinen Anwalt beauftragt, nachdem man sich vorher einvernehmlich geeinigt hat. Hierbei muss allerdings mit dem weit verbreiteten Irrtum aufgeräumt werden, dass ein Anwalt bei einer einvernehmlichen Scheidung beide Parteien vertreten könne oder dürfe. Dies ist natürlich nicht zulässig. Ein Anwalt, der für die Ehescheidung derartiges behauptet, handelt nicht seriös.

Wohl aber ist es möglich, dass die Parteien untereinander sich einigen, das Ganze möglichst beim Notar niedergelegt wird und dann aus Kostengründen nur ein Anwalt für die Scheidung auftritt, die andere Partei sich darauf beschränkt, der Scheidung zuzustimmen.

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