Das Familienrecht
Das Familienrecht ist der Sammelbegriff für alle Rechtsbeziehungen, welche persönliche und juristische Bindungen von Menschen untereinander betreffen.
Die familiengerichtlichen Verfahren finden vor eigens ausgebildeten Familienrichtern statt. Mit der Einführung des FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen) haben sich die Abläufe grundlegend gewandelt.
Familiensachen nach § 111 FamFG:
- 1. Ehesachen
- 2. Kindschaftssachen
- 3. Abstammungssachen
- 4. Adoptionssachen
- 5. Ehewohnungs- und Haushaltssachen
- 6. Gewaltschutzsachen
- 7. Versorgungsausgleichssachen
- 8. Unterhaltssachen
- 9. Güterrechtssachen
- 10. Sonstige Familiensachen
- 11. Lebenspartnerschaftssachen
Das Gesicht des Familienrechts hat sich stark gewandelt. Heute ist für die Scheidung nicht mehr von Bedeutung, wer das Scheitern der Ehe zu verantworten hat. Wichtig ist jedoch das Einhalten des Trennungsjahres, welches auch eine klare wirtschaftliche Trennung im häuslichen Umfeld erfordert.
Als Fachanwalt für Familienrecht in Starnberg unterstütze ich Sie bei allen Fragen rund um Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensauseinandersetzung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine fundierte Erstberatung.