Das Familienrecht

Das Familienrecht ist der Teil des Zivilrechts, der die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus gilt es aber auch, die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Beziehungen zu ordnen.

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