
Das Strafrecht
Das Strafrecht definiert ein Rechtsgebiet, das sich mit dem immateriellen Schutz des menschlichen Verhaltens befasst. Strafnormen sollen Menschen davon abhalten, fremde Rechtsgüter zu verletzen. Das Strafrecht ist ein methodisch selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, in welchem für schuldhaft begangenes Unrecht teils schwerwiegende staatliche Sanktionen vorgesehen sind und der staatliche Auftrag der Besserung des Strafsatzes verwirklicht werden soll.« zurück weiter zu Baurecht »