Das Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches ein wesentlicher Inhalt des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch das Verhältnis der Einrichtungen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Innerhalb des Verwaltungsrechts wird üblicherweise zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht unterschieden. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für einzelne Verwaltungszweige auf.

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