Das Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Gesetze und Verordnungen, mit denen der Staat die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat regelt.
Das Wirtschaftsrecht als solches ist eigentlich kein präziser Fachbegriff: Allgemein versteht man darunter die Verknüpfung juristischer Fachfragen mit wirtschaftlicher Erfahrung und entsprechendem Beurteilungsvermögen. Als Rechtsanwalt, der hier tätig ist, sollte man nicht nur eine profunde zivilrechtliche Erfahrung besitzen, sondern auch die gesellschaftsrechtliche, steuerliche und insolvenzrechtliche Situation beurteilen können.