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Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Gesetze und Verordnungen, mit denen der Staat die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat regelt.

Das Wirtschaftsrecht als solches ist eigentlich kein präziser Fachbegriff: Allgemein versteht man darunter die Verknüpfung juristischer Fachfragen mit wirtschaftlicher Erfahrung und entsprechendem Beurteilungsvermögen. Als Rechtsanwalt, der hier tätig ist, sollte man nicht nur eine profunde zivilrechtliche Erfahrung besitzen, sondern auch die gesellschaftsrechtliche, steuerliche und insolvenzrechtliche Situation beurteilen können.

Beispiel 1: Die Haftungsbeschränkung der GmbH und der AG im Verhältnis zu den Gesellschaftern erscheint für den Unternehmer oft reizvoll. Bei sehr kleinen Betrieben erscheint das Haftungsrisiko häufig überschaubar, der erhebliche bürokratische und finanzielle Mehraufwand wird jedoch stark unterschätzt.
Beispiel 2: Oft erscheint die Verbindung mit einem (neuen) Geschäftspartner unternehmerisch sehr interessant. Besondere Vorsicht sollte bei nicht in Deutschland ansässigen Partnern beachtet werden, da Prozessführung und Vollstreckung oft langwierig, teuer und ungewiss sind.

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