
Das Landwirtschaftsrecht
Beim Landwirtschaftsrecht sind alle Rechtsbeziehungen der Landwirte betroffen, sowohl die privatrechtlichen als auch Grundstücks- und Flurbereinigungsangelegenheiten sowie Fragen des öffentlichen Baurechts.Zu den Landwirtschaftssachen gehören unter anderem:
- Erteilung von Hoffolgezeugnissen oder Erbscheinen
- Genehmigung von Hofübergabeverträgen
- Streitigkeiten über die Anwendung der Höfeordnung (Streit über Nachlassangelegenheiten, Altenteilsfragen o. ä.)
- Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Abschluss von Landpachtverträgen
- Entscheidungen bei Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung
Weiter mit "Berufserfahrung"