
Das Baurecht
Baurecht bezeichnet je nach Zusammenhang:Die Gesamtheit der Vorschriften, die das Bauen betreffen.
- Vom Verwirklichen von Bauwerken (privates Baurecht) wird üblicherweise
- das öffentliche. Baurecht getrennt, jene Teile des Rechts, die die behördliche Kontrolle von Bauvorhaben betreffen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird nochmals unterschieden zwischen dem
1. Bauplanungsrecht - den Vorschriften, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln;
2. Bauordnungsrecht - den Normen, die nähere Regeln für einzelne Bauvorhaben aufstellen, und dem - das private Baurecht, (Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern usw.) die die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer regeln.
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