Das Baurecht

Baurecht bezeichnet je nach Zusammenhang:

Die Gesamtheit der Vorschriften, die das Bauen betreffen.
  • Vom Verwirklichen von Bauwerken (privates Baurecht) wird üblicherweise
  • das öffentliche. Baurecht getrennt, jene Teile des Rechts, die die behördliche Kontrolle von Bauvorhaben betreffen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird nochmals unterschieden zwischen dem
    1. Bauplanungsrecht - den Vorschriften, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln;
    2. Bauordnungsrecht - den Normen, die nähere Regeln für einzelne Bauvorhaben aufstellen, und dem
  • das private Baurecht, (Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern usw.) die die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer regeln.


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