Kanzlei Dr. Sußner

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Pflichtverteidiger

Ein Pflichtverteidiger wird vom Gericht auf Antrag des Angeklagten oder auch von Amts wegen bestellt. Es ist sinnvoll, sich selbst einen Verteidiger zu suchen, der als Pflichtverteidiger bereit ist zu arbeiten und nicht erst zu warten, bis das Gericht einen bestellt. Die Mitwirkung eines Verteidigers ist u. a. notwendig, wenn es sich um Vorwürfe erheblichen Umfanges handelt, der Beschuldigte sich (in Untersuchungs-)Haft befindet oder es sich um eine besonders schwierige Materie handelt.

[Grafik: Definition Pflichtverteidiger]

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