Allgemeine Rechtsfragen zu erörtern ist nur in der juristischen Ausbildung sinnvoll, sonst sollte man dem Rechtsanwalt eine konkrete Frage nach der präzisen Darstellung eines konkreten Sachverhaltes stellen. Jeder Fall ist anders, auch wenn manchmal der Eindruck entsteht, er sei ähnlich. Die berühmten Präzedenzfälle sind häufig keine, wobei oft sehr ungewiss ist, ob sich das Amtsgericht in München an eine Entscheidung des Amtsgerichtes in Düsseldorf hält, die herangezogen wird. Die berühmte Frage „Wie ist es, wenn man…“ führt selten zum Erfolg.
[Grafik: Allgemeine Rechtsfragen - Abgrenzung zur Einzelfallprüfung]
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