Anwaltskanzlei
Die Anwaltskanzlei des Rechtsanwalts ist das Büro, von dem er seine Tätigkeit ausübt. Das Wort Kanzlei ist die gebräuchliche Kurzform des Begriffs. Unter Anwaltskanzlei versteht man aber auch die Institution, also den oder die Rechtsanwälte samt Angestellten und Organisation, welche die Bearbeitung von Rechtsfällen überhaupt erst möglich machen.
Das Innehaben einer Anwaltskanzlei ist standesrechtlich zwingend, ohne Kanzlei darf ein Rechtsanwalt nicht tätig sein, auch nicht in Starnberg.
In meiner Kanzlei wird die Vermeidung von Interessenkollision über ein handschriftliches Register vorgenommen, bei dem mit einem einzigen Griff festgestellt werden kann, ob einer der beteiligten Personen bereits einmal bei mir gewesen ist. Aus vorgenannten Gründen werden bei mir die Fristen nicht nur im Kalender notiert, sondern auch noch mit Vorfristen versehen und rechtzeitig vorgelegt.
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