Kanzlei Dr. Sußner

Ihre Anwaltskanzlei im Raum Starnberger See & München

Possenhofener Str. 6 A | 82319 Starnberg | Tel.: 08151/ 555120

Portrait Dr. Sußner

Der Rechtsanwalt

Rechtsanwalt darf sich nur nennen, wer von einer der deutschen Rechtsanwaltskammern zur Anwaltschaft zugelassen wurde. Das gilt auch für jeden Rechtsanwalt in Starnberg oder im Raum München. Der Begriff Anwalt ist die Kurform der Bezeichnung des Rechtsanwalts; für ihn gilt das gleiche.

Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Rechtsanwalt ein rechtswissenschaftliches Studium erfolgreich absolviert, das mit der ersten juristischen Staatsprüfung endet. Nach der Referendarzeit und dem Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung erhält er die „Befähigung zum Richteramt“.

Qualitätsmerkmale: Einen guten Rechtsanwalt zeichnet aus, dass er sich sorgfältig mit dem Fall auseinandersetzt, Risiken transparent macht und wirtschaftliche sowie rechtliche Aspekte gleichermaßen prüft.

Der Rechtsanwalt muss zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten, denn er haftet für Kunstfehler wie jeder andere Selbstständige auch. Dies gewährleistet eine professionelle Absicherung unserer Mandanten.


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