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Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle ist ein Tabellenwerk zur Regelung von Unterhalt.

Der Gesetzgeber hat die Frage, wie hoch der Ehegattenunterhalt während des Getrenntlebens oder nach Scheidung ist, nicht geregelt. Auch finden sich keinerlei Zahlen zu der Frage, wie hoch der Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind oder einen Volljährigen ist. Auch die Frage, wie lange ein Student finanziert werden muss, ist gesetzlich nicht geregelt.

Die Richter haben viele Jahre lang nach einem Orientierungsrahmen gesucht, was dazu geführt hat, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf hier eine führende Rolle einnimmt und die Düsseldorfer Tabelle entwickelt hat, die regelmäßig (meistens jährlich) ergänzt und fortgeschrieben wird.

DÜSSELDORFER TABELLE
Übersicht Unterhaltsberechnung

Nicht sinnvoll ist es, im Internet die Düsseldorfer Tabelle herunterzuladen und zu versuchen, sich selbst den Unterhalt auszurechnen. Die Gerichte sind nämlich nicht an die Düsseldorfer Tabelle zwingend gebunden; dies ist nur ein Orientierungsrahmen.

Deswegen ist es sehr sinnvoll, sich bei der Frage, welcher Unterhalt letztlich geschuldet wird oder zu erwarten ist, durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen.

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