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Baugenehmigung verweigert

Autor: Dr. Franz Sußner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht

Wenn die Baugenehmigung verweigert wird, dann sollte man möglichst schnell zu einem Rechtsanwalt gehen, der Erfahrungen und Kenntnisse im öffentlichen Baurecht hat.

Dies ist deswegen so wichtig, denn wenn die im Regelfall einmonatige Widerspruchs- oder Klagefrist abgelaufen ist, dann mag die Rechtslage noch so günstig sein, dann ist jedoch Hopfen und Malz verloren.

[Baugenehmigung verweigert - Baurechtlich verweigerter Bescheid]

Das heißt, wenn eine Baugenehmigung „mündlich“ dahingehend verweigert wird, dass der Architekt bei einem Gespräch mit der zuständigen Behörde feststellt, dass hier keine Neigung besteht, eine Baugenehmigung oder eine Befreiung zu erteilen, dann sollte man sich in der Regel damit nicht zufrieden geben.

Vielmehr empfiehlt es sich in dem einen oder anderen Falle, sich nicht mit der mündlichen „Verweigerung“ abzufinden, sondern einen formellen Antrag zu stellen, der dann auch formell und mit Gründen versehen beschieden werden muss, denn nur gegen einen solchen (schriftlichen) Bescheid mit Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelbelehrung kann man vorgehen.

Wird die Zeit knapp, dann ist es ohne weiteres möglich, Widerspruch oder Klage zu erheben, ohne dies näher zu begründen und mitzuteilen, dass dies einstweilen zur Fristwahrung geschehe.

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