Führerscheinentzug durch die Verwaltungsbehörde
Häufig geschieht die strafrichterliche Entziehung der Fahrerlaubnis ohne die Verhängung einer entsprechenden Sperre im Zusammenhang mit der Verurteilung wegen einer Alkoholfahrt oder beispielsweise Straßenverkehrsgefährdung. Aber auch die Verwaltungsbehörden entziehen Fahrerlaubnisse, wobei die Gründe sehr unterschiedlich sind.
Unangenehm hierbei ist besonders, dass die Behörden häufig eine Sofortmaßnahme anordnen, dass also unabhängig von einer späteren verwaltungsgerichtlichen Entscheidung der Führerschein hier und jetzt abzugeben ist. Gegen eine solche Sofortmaßnahme kann man das zuständige Verwaltungsgericht anrufen mit dem Ziel, diese aufzuheben und das verwaltungsgerichtliche Hauptsacheverfahren abzuwarten. Wichtig ist, dass der entsprechende behördliche Bescheid (Mitteilung) möglichst bald dem Rechtsanwalt vorgelegt werden soll, der verwaltungsgerichtliche Erfahrung hat.
Ein großes Problem stellt hierbei dar, dass die Anordnung der MPU (medizinische psychologische Untersuchung) durch die Behörde als solches kein anfechtbarer Verwaltungsakt ist, sondern erst die Vorbereitung eines später zu erlassenen Verwaltungsaktes (Entzug der Fahrerlaubnis) darstellt. Man muss also grundsätzlich eine solche Vorbereitungshandlung erst einmal erdulden. ...