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Dr. Sußner

Jagdrecht

Autor: Dr. Franz Sußner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Das Jagdrecht ist bundeseinheitlich geregelt. Die Länder haben jedoch darüber hinaus eigene Jagdgesetze. Jagdrecht und Waffenrecht sind untrennbar miteinander verwoben. So erhält ein Jäger nur dann eine Waffenbesitzkarte, wenn er einen gültigen Jagdschein hat.

Ich selbst gehe seit vielen Jahren mit großer Begeisterung zur Jagd und habe sowohl die Jagdprüfung in Österreich abgelegt als auch in Deutschland. Ich bin Inhaber einer Tiroler Jagdkarte und eines Bayerischen Jagdscheines.

Eng mit dem Jagdrecht verknüpft sind andere Vorschriften, insbesondere das Tierschutzrecht und die Vorschriften über die Wildursprungsbescheinigungen und Hygiene bei der Verwertung des Wildprets. Daneben sind in bei uns besonders die „Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Bayern“ (Hegerechtlinie) zu beachten.

Besondere Relevanz

Verwaltungsrecht

Besonders kritisch wird es, wenn sich Jäger strafrechtlich etwas zu Schulden kommen lassen. Hierbei muss das Fehlverhalten des Jägers durchaus keinen Bezug zur Jagd haben... Sollte der Jäger den Jagdschein verlieren, ist eine anwaltliche Vertretung durch einen Fachmann, der die Materie versteht, dringend empfohlen.

[Fachberatung Jagdrecht - Dr. Sußner]

Jagdrecht in Bayern

Das Jagdrecht in Bayern unterscheidet sich beispielsweise von anderen Bundesländern in der Bezeichnung und der Feststellung der Altersklassen. Auch der Jagdpachtvertrag unterliegt spezifischen Anforderungen.