Scheidung einreichen
Das Einreichen der Scheidung erfolgt durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht. In Deutschland besteht für das Scheidungsverfahren Anwaltszwang, das heißt mindestens der antragstellende Ehegatte muss durch einen Rechtsanwalt vertreten sein.
Voraussetzung für die Einreichung der Scheidung ist grundsätzlich ein Trennungsjahr. Die Ehegatten müssen mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann. In Härtefällen kann hiervon abgewichen werden.
Der Scheidungsantrag wird zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim Familiengericht eingereicht. Hierzu gehören insbesondere die Heiratsurkunde, Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder und gegebenenfalls Vereinbarungen über Scheidungsfolgen.
Nach Einreichung des Antrags stellt das Gericht den Antrag dem anderen Ehegatten zu und setzt einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung kann das Verfahren deutlich beschleunigt werden.
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Einvernehmliche Scheidung
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