Kanzlei Dr. Sußner

Ihre Anwaltskanzlei im Raum Starnberger See & München

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Scheidungsstreitwert

Der Streitwert einer Scheidung ist in der Regel das dreifache monatliche Nettoeinkommen der Parteien mit Zu- und Abschlägen für Kinder und Vermögen.

Siehe auch „Gerichtskosten Scheidung“.

Scheidungsstreitwert Starnberg & München

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