Scheidungsstreitwert
Der Streitwert einer Scheidung ist in der Regel das dreifache monatliche Nettoeinkommen der Parteien mit Zu- und Abschlägen für Kinder und Vermögen.
Siehe auch „Gerichtskosten Scheidung“.
Weiterführende Links:
- Familienrecht
- Düsseldorfer Tabelle
- Einvernehmliche Scheidung
- Familiengericht
- Gerichtskosten Scheidung
- Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung
- Scheidung Ablauf
- Trennungsvereinbarung