Vorvertragliche Aufklärungspflicht
Die vorvertragliche Aufklärungspflicht bezeichnet die Pflicht einer Vertragspartei, die andere Seite vor Abschluss eines Vertrages über wesentliche Umstände aufzuklären, die für deren Vertragsentscheidung von Bedeutung sind.
Diese Pflicht ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und ist Bestandteil des vorvertraglichen Schuldverhältnisses gemäß § 311 Abs. 2 BGB. Die Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht kann zu Schadensersatzansprüchen aus Culpa in Contrahendo führen.
Eine Aufklärungspflicht besteht insbesondere dann, wenn eine Partei erkennen kann, dass der andere Teil über einen für den Vertrag wesentlichen Umstand irrt. Nicht jede Information muss jedoch offengelegt werden – vielmehr ist im Einzelfall abzuwägen, ob eine Aufklärungspflicht besteht.
Im Wirtschaftsrecht und Vertragsrecht spielt die vorvertragliche Aufklärungspflicht eine besonders wichtige Rolle, etwa bei Unternehmenskaufverträgen oder komplexen Vertragsverhandlungen.
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