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Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich ist der Ausgleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses zwischen den Ehegatten. Er findet regelmäßig bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft statt, insbesondere bei Ehescheidung.

Bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs wird das Anfangsvermögen jedes Ehegatten bei Eheschließung mit dessen Endvermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags verglichen. Die Differenz ist der jeweilige Zugewinn. Derjenige Ehegatte, der den höheren Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte des Überschusses an den anderen zahlen.

Der Zugewinnausgleich kann als Folgesache im Scheidungsverfahren geltend gemacht werden oder – unter bestimmten Voraussetzungen – auch außergerichtlich geregelt werden. Dabei sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten, beispielsweise der Schutz vor illoyaler Vermögensverfügung und die Bewertung einzelner Vermögenspositionen.

Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen empfiehlt sich die frühzeitige anwaltliche Beratung, um die eigene Rechtsposition zu sichern und einen angemessenen Ausgleich zu erzielen.

 

Weiterführende Links:

Zugewinngemeinschaft
Einvernehmliche Scheidung
Scheidung Ablauf
Gerichtskosten Scheidung
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Familienrecht