Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand in Deutschland. Sie gilt für alle Ehepaare, die keinen Ehevertrag geschlossen haben, also keine Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart haben.
Entgegen einem weit verbreiteten Missverständnis bedeutet Zugewinngemeinschaft nicht, dass das Vermögen der Ehegatten gemeinschaftliches Vermögen wird. Vielmehr bleiben die Vermögen während der Ehe getrennt. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbständig, unterliegt jedoch gewissen Beschränkungen, beispielsweise bei der Verfügung über das Vermögen im Ganzen.
Erst bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft – insbesondere durch Scheidung – wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs (Zugewinn) ausgeglichen. Dies geschieht durch den Zugewinnausgleich.
Die Zugewinngemeinschaft kann durch Ehevertrag modifiziert werden, beispielsweise durch Vereinbarung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft, bei der bestimmte Vermögenswerte vom Ausgleich ausgenommen werden.
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