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Wer keine Lösungen will, findet Gründe.
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Unterhaltsvorschuss

Wenn Eheleute getrennt leben oder ein Scheidungsverfahren anhängig ist, dann kann im Wege der einstweiligen Anordnung der Unterhaltsberechtigte in einer Art Eilverfahren Unterhalt beim Familiengericht bekommen, bevor in der Hauptsache entschieden wird (Unterhaltsvorschuss).

Geht es um Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder gegenüber Eltern (Vater oder Mutter) kann auch Unterhaltsvorschuss bei der zuständigen Behörde (in München Landratsamt) beansprucht werden. Die Behörde zahlt dann einstweilen Unterhalt und versucht, die gezahlten Beträge beim eigentlich Pflichtigen später wieder zu holen.

 

 

 

 

 

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