Kanzlei Dr. Brenner
Ihre Anwaltskanzlei in München
Leopoldstraße 42 | 80802 München | Tel.: +49 89 2155 8730 | Fax: +49 89 2155 8731
Wer Lösungen will findet Wege.
Wer keine Lösungen will, findet Gründe.
Verwaltungsrecht
Wirtschaftsrecht
Zivilrecht
Familienrecht
Strafrecht
München
Schwabing
Maxvorstadt
Bogenhausen
Sendling
Pasing
Trudering
Seeshaupt
Seefeld
Bernried
Herrsching
Inning
Dießen
Wolfratshausen
Gräfelfing
Tutzing
Murnau
München
  • Home
  • Persönliches
  • Meine Tätigkeits-Schwerpunkte
    • Verwaltungsrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Zivilrecht
    • Familienrecht
    • Strafrecht
  • Meine Berufserfahrung
  • Wie es in meiner Kanzlei abläuft
  • Meine Zielsetzung
  • Erstberatung
  • Kontakt
  • Presse & Fernsehen
  • Glossar

Steuerhinterziehung Verjährung

Die allgemeine Verjährungsfrist bei Straftaten beträgt fünf Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB (Strafgesetzbuch)). Sie beginnt, sobald die Tat beendet ist. Beendet ist die Tat, wenn der Taterfolg eingetreten ist und das Tatunrecht seinen tatsächlichen Abschluss erreicht hat.

Siehe auch „Selbstanzeige“.

 

 

Weiterführende Links:

Strafrecht
Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Betrug
Leichtfertige Steuerverkuerzung
Probleme mit der Steuerfahndung
Selbstanzeige (fehlerhaft)
Selbstanzeige (richtig)
Selbstanzeige (Steuer)
Selbstanzeige (Steuerhinterziehung)
Steuerfahndung
Steuerhinterziehung (Strafe)
Steuersünder
Steuerverkürzung
Strafbefreiende Selbstanzeige
Verjährungsfristen im Strafrecht

Terminvereinbarung & Informationen:

Tel. +49 89 2155 8730
Impressum | Datenschutz
Email

Dr. jur. Markus Brenner
Rechtsanwalt
Mandate im Raum München und Oberbayern

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Indem Sie auf dieser Seite weitersurfen stimmen Sie den Cookienutzungen zu.Einverstanden Weitere Informationen
Privacy & Cookies Policy
Notwendig immer aktiv