Betrug
Betrugsdelikte & Strafrechtliche Verteidigung
Betrug steht in § 263 Strafgesetzbuch (StGB), wo es im ersten Satz heißt:
„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder durch Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Der Betrugsvorwurf, der von Seiten der Staatsanwaltschaften erhoben wird, kann viele Gesichter haben. Eine häufige Form des Betrugs ist der sogenannte „Eingehungsbetrug“.
Betrug kann auch mit bedingtem Vorsatz begangen werden. Wichtig ist die Kausalität zwischen der Täuschung und dem Vermögensschaden. Als erfahrener Anwalt prüfe ich, ob eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB vorliegt oder ob der Vorwurf unbegründet erhoben wurde.