Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein ganz besonderer Teil des Strafrechtes, der gerade in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat. Mittlerweile ist Steuerhinterziehung als echte Straftat kriminalisiert worden und die Strafen sind erheblich schärfer geworden.
Neben den Steuerdelikten nimmt der Vorwurf der Insolvenzverschleppung und/oder der Verletzung der Buchführungspflicht einen immer breiteren Raum ein.
Die Frage, wann eine GmbH oder eine AG überschuldet ist, ist häufig komplex. Es ist sehr sinnvoll, dass Geschäftsführer von GmbH’s und Vorstände von Aktiengesellschaften eine strafrechtliche Rechtsschutzversicherung abschließen.
Der Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht sollte unbedingt eigene wirtschaftsrechtliche Erfahrungen besitzen als auch einen guten Überblick über Grundzüge des Steuerrechts und des Bilanzrechtes vorweisen können.
Ist man sich nicht sicher, ob man mit einem Tatbestand wie der Steuerhinterziehung oder Insolvenzverschleppung in Berührung kommt, ist es sehr sinnvoll, beizeiten anwaltlichen Rat einzuholen.
Für weitere Einzelheiten siehe auch „Wirtschaftsjurist“.