Kanzlei Dr. Sußner

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Bankrott

Bankrott ist der Sammelbegriff für die Vorschriften des 24. Abschnittes des Strafgesetzbuches (StGB) mit der Überschrift „Insolvenzstraftaten“. Es gibt hier Bankrott, besonders schwerer Fall des Bankrotts, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubigerbegünstigung und Schuldnerbegünstigung.

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