Kanzlei Dr. Sußner

Ihre Anwaltskanzlei im Raum Starnberger See & München

Possenhofener Str. 6 A | 82319 Starnberg | Tel.: 08151/ 555120

Strafbefreiende Selbstanzeige

Strafbefreiende Selbstanzeige - Steuerrecht

Eine strafbefreiende Selbstanzeige kann nur im Steuerrecht erstattet werden und erfordert die vollständige, lückenlose Nacherklärung der Steuer nebst der unverzüglichen Nachentrichtung der Steuern mit Strafzinsen.

Dieser Beitrag liefert nur eine Definition und kurze Erklärung zu dem Begriff "strafbefreiende Selbstanzeige". Für detaillierte Informationen lesen Sie bitte meinen Hauptartikel:

„Selbstanzeige“.

Weiterführende Links: