Autor: Dr. Franz Sußner, Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Oft habe ich beklagt, dass in Strafverfahren die ganze Aufmerksamkeit dem Täter galt und sich für die Opfer niemand interessierte. Die Opfer werden von der Strafprozessordnung stiefmütterlich behandelt. Dies ist auch durch den relativ jungen § 46 a StGB (Strafgesetzbuch), der sog. „Täter-Opfer-Ausgleich“, kaum anders geworden.
Daneben gibt es noch nach § 403 StPO (Strafprozessordnung) das sog. „Adhäsionsverfahren“, in dem der Verletzte den aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch im unmittelbaren Anschluss an das Strafverfahren geltend machen kann. Dieses Verfahren findet nur auf Antrag statt.