Autor: Dr. Franz Sußner, Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Übersicht Strafrecht
Das Verkehrsstrafrecht ist das Strafrecht, das mit dem Straßenverkehr zusammenhängt, ob als Fußgänger, Radfahrer, Pkw-/Lkw-Fahrer oder auch mit einem Pferdegespann.
Das Verkehrsstrafrecht ist in keinem einheitlichen Gesetzeswerk geregelt und es gelten im Straßenverkehr die üblichen Delikte, wie fahrlässige Tötung, Körperverletzung aber auch die speziell für den Straßenverkehr geschaffenen Delikte, wie Straßenverkehrsgefährdung nach § 315 c StGB oder Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB.
Häufig erkennen Teilnehmer am Straßenverkehr nicht, dass neben der strafrechtlichen Sanktion auch noch danach hinsichtlich des Führerscheins die Verwaltungsbehörde ab einer bestimmten Verletzungsschwere Probleme machen kann. So wird man in der Regel mit zusätzlichen Schritten der Verwaltungsbehörde mit Hinblick auf den Führerscheinentzug oder die Anordnung der medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen müssen.
Ihr Vorteil: Ich bin nicht nur ein erfahrener Strafverteidiger, sondern zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Ich verstehe das Zusammenspiel zwischen Straf- und Führerscheinrecht.